Organspende
RTL - 19.08.2012, 09:30 | Fir d'lescht aktualiséiert: 19.08.2012, 09:32 | 37 Commentaire(n)

Wenn die Zuteilung der Organe nicht auf ehrlicher und transparenter Grundlage abläuft, darf man sich nicht wundern, dass immer mehr Menschen dem skeptisch gegenüber stehen. Aus meinem persönlichen Umfeld kannte ich 4 Personen, denen ein Spenderorgan das Leben verlängerte. Nur von einer dieser Fälle würde ich als Erfolg werten( Lebertransplanation bei einem Nichttrinker). Bei den 3 Übrigen (2 Herzen und 1 Mal die Niere) war es nur eine Verlängerung ihres Leidensweges. Einer davon erhielt 2 Male eine Spenderniere, welche der Körper aber wieder abstiess. Jener Empfänger stand nicht im Verdacht, wegen Reichtum bevorzugt behandelt worden zu sein. Bei ihm erfolgte die Zuteilung des Organs, gemäss korrekter Dringlichkeitsliste. Bei Fürst JJohannes von Thurn und Taxis, welcher innerhalb von 14 Tagen gleich 2 Male ein Spenderherz erhielt, kann man sich doch gewisse Fragen stellen dürfen. Aus der Sicht der Angehörigen der von mir gekannten Organempfänger, war man in den 3 Fällen der Ansicht, dass das Spenderorgan nur den Leidensweg ihres Kranken verlängert hätte. Deshalb stelle ich mir die Frage, wie lange die Krankenkassen uns noch eine solche Medizien bezahlen können. Im Jahre 2006 gab es bei uns einen Kranken, welcher die Krankenkasse in jenem Jahr 1;3 Millionen Euro gekostet hat. Wenn nun viele die Endphase ihr Leben derart kostspielig verlängert bekommen, bleibt wohl kein Geld mehr übrig, für eine Beteiligung an den Kosten einer gewöhnlichen Behandlung. Dann können nur noch die Reichen sich eine angepasste medizienische Behandlung leisten. Da ich dies befürchte hab ich mich gegen Organspende ausgesprochen.
Da es eine länderübergreifende Zuteilung der Spenderorgane, über die spezielle Instanzvon von Leiden aus erfolgt, müssten logischerweise, auch alle angeschlossenen Länder das gleiche Organspendegesetz haben. Jeder müsste beim Beantragen der Identitätskarte angeben, ob er im Falle eines Falles, seine Organe spenden wolle oder nicht. Dies müsste dann an zentraler Stelle gemeldet werden. Wer sich gegen eine Organspende ausspricht, dürfte dann auch nicht mehr auf der Liste der Organempfänger stehen. Wer sich aber von Nichtspender zum Spender erklärt, dürfte erst in 3-5 Jahren wieder für ein Spenderorgan in Frage kommen. Dies um zu vermeiden, dass todkranke Opportunisten umdenken, wenn sich bei ihnen herausstellt, dass sie ein Spenderorgan bräuchten. Wäre dieser Vorschlag Gesetz, wäre die Zahl derer die auf ein Spenderorgan warten, mehr als halbiert.
Mich schmerzt es, wenn man uns erklärt es gäbe zu wenig Organspender. Es wäre ehrlicher wenn mann sagen würde: "Es sterben zu wenig gesunde junge Menschen, denen wir ein Organ entnehmen könnten". Unser Transplantationsgesetz vom 25.11.1982 sieht in seinem Artikel 6 vor, dass man ein Organ beim festgestellten Hirntod entnehmen könne, falls der Verstorbene sich nicht schriftlich gegen eine Organspende ausgesprochen hätte. Doch bei unserer Ärzteschaft bestehen zum Glück noch viel höhere moralische Werte, als bei unsern Politikern und Juristen, und jene erfragen vor der Organentnahme immer noch die Zustimmung der Hinterbliebenen. Wie stände auch ein Arzt da, wenn er bei einem tragischen Tode, der Familie sagen würde, nun entnehmen wie ihn noch gewisse Organe. Ein
akademischer Schildbürgerstreich war auch das grossherzzogliche Reglement vom 10. August 1983 über die Prozedur vor der Organentnahme. Darin beschriebene Feststellung des
Hirntodes war so formuliert, dass bei Anwendung dieses Reglementes, der Körper nicht mehr geeignet war, um ihm noch ein brauchbares Organ zu entnehmen. Das wusste Justiz und Politik, dennoch dauerte es bis zum 3.12.2009, bis man den akademischen Schwachsinn vom 10. August 1983 korrigierte. Auch jenes Reglement von Dezember 2009 enthält manche Vorschriften, welche in der Praksis kaum einzuhalten sind. Möge mein Beitrag einen Denkanstoss liefern, und meinen Kritikern die Gelegenheit bieten, uns alle belehren zu
können.



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